Allgemeines
Ein Vertrag kommt mit uns nur nach Maßgabe dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zustande. Anderslautende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Lieferung ohne gesonderten Vorbehalt ausführen. Die Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich zugestimmt haben, wofür der Besteller beweispflichtig ist. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn wir nicht gesondert auf die Geltung unserer allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen hinweisen.
Preise
Unsere Preise verstehen sich laut Preisliste brutto (Rabatt laut Angaben) exkl. MWST und Verpackungskosten. Ab Fr. 1'000.-- netto Auftragswert erfolgt die Lieferung franko Domizil. Unsere Preise für Sonderanfertigungen sind freibleibend. Erhöhen sich die Lohn-, Material- oder Gemeinkosten innerhalb von zwei Monaten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, sind wir zu einer Preiserhöhung berechtigt.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung mit 2% Skonto, im Übrigen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzubehalten, es sei denn, es liegen Mängelrügen vor, deren Berechtigung offenkundig ist. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder 1/3 à Conto zu fordern.
Lieferung
Teillieferungen sind zulässig. Erfüllungsort ist Basel. Die Gefahr geht – auch bei franko Domizil-Lieferung – auf den Besteller über, wenn die Ware zu Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichern wir Lieferungen gegen übliche Transportrisiken.
Lieferzeit, Verzögerungen
Die Lieferzeit für unsere Standardprodukte beträgt ca. 2 Wochen. Für Sonderanfertigungen benennen wir mit Auftragsbestätigung Liefertermine. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt unverschuldeter Betriebsstörungen wie z.B. Streik, Aussperrung oder von uns nicht verschuldeten Verzögerungen in der Zulieferung. Der Besteller ist in diesen Fällen berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dauert die unverschuldete Betriebsstörung länger als acht Wochen an, sind wir, ohne Schadenersatz zu schulden, von der Leistungspflicht befreit.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Mängeln. Werden von dem Besteller oder von Dritten unsachgemäss Änderungen, Instandsetzungsarbeiten oder Anbindung an Fremdanlagen vorgenommen, so be-stehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Besteller hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind nach Entdeckung ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.